Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 45 SGB XI – Entlastung im Alltag

Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine wertvolle Entlastung im Alltag.
Über den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI können unterstützende Tätigkeiten im Haushalt finanziert werden, wenn ein Pflegegrad (1–5) vorliegt.

GlanzWerk Ennisch unterstützt Sie zuverlässig bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt – regional, strukturiert und mit persönlicher Betreuung.

 

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 45 SGB XI?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Leistungen zur Unterstützung im Alltag, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können.
Sie dienen der Entlastung pflegebedürftiger Menschen sowie ihrer Angehörigen.
Typische Tätigkeiten sind unter anderem:
- Reinigung von Wohnräumen
- Staubsaugen & Wischen
- Unterstützung bei Ordnung & Alltag
- leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten
 

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Ein Anspruch besteht, wenn:

ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt

die Leistungen zur Entlastung im Alltag dienen

ein anerkannter Anbieter genutzt wird

Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 €.

💡 Die Pflegekasse entscheidet über Anspruch und Abrechnung.
Wir selbst treffen keine Pflege- oder Kassenentscheidungen.
 

Unsere Leistungen im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- regelmäßiger Haushaltsreinigung
- Reinigung von Bad, Küche & Wohnräumen
- Staubwischen & Bodenpflege
- alltagsnaher Unterstützung im Haushalt
Unsere Arbeit erfolgt zuverlässig, diskret und mit festen Absprachen.
 

Einsatzgebiet im Fichtelgebirge & Oberfranken

Unsere haushaltsnahen Dienstleistungen bieten wir regional an, unter anderem in:

Wunsiedel
Marktredwitz
Weißenstadt
Tröstau
Arzberg
Marktleuthen
Röslau
Nagel
Fichtelberg
Waldershof
 

Beratung & Kontakt

Sie möchten wissen, ob haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 45 SGB XI für Sie infrage kommen?

Wir beraten Sie verständlich, ehrlich und unverbindlich.

 

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe über Krankenkasse

Übernimmt jede Krankenkasse die Kosten?

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung trifft immer die Krankenkasse.

Muss ich einen Eigenanteil zahlen?

Je nach Krankenkasse kann ein Eigenanteil anfallen. Das ist individuell geregelt.

Wie schnell kann die Haushaltshilfe starten?

Nach Genehmigung ist ein kurzfristiger Beginn in der Regel möglich.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.