Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 45 SGB XI – Entlastung im Alltag
Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine wertvolle Entlastung im Alltag.
Über den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI können unterstützende Tätigkeiten im Haushalt finanziert werden, wenn ein Pflegegrad (1–5) vorliegt.
GlanzWerk Ennisch unterstützt Sie zuverlässig bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt – regional, strukturiert und mit persönlicher Betreuung.